Der Ausdruck des Tages: Maternidad subrogada

Weibliches Substantiv. Es handelt sich um eine Vereinbarung, die häufig durch eine rechtliche Vereinbarung gestützt wird, bei der eine Frau (die Leihmutter) zustimmt, ein Kind für eine andere Person oder Personen zu gebären, die nach der Geburt Eltern des Kindes werden. Z.B: Die Kommission weist insbesondere darauf hin, dass die Zahl der im internationalen Ambito übernommenen mütterlichen Tätigkeiten rasch erweitert wird: Die Sonderkommission stellte fest, dass die Zahl internationaler Leihmutterschaftsvereinbarungen schnell zunimmt.
In Spanien ist dies nach den Gesetzen, die Techniken der assistierten Reproduktion regulieren, nicht erlaubt, aber es ist legal, wenn die Geburt in einem Land stattfindet, in dem diese Art von Anordnung reguliert ist. In Lateinamerika ist dies im Allgemeinen nicht geregelt. Gleichstrom

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