La palabra del día: Rebeldía

Weibliches Substantiv. Auf Spanisch zum Zivil- und Handelsrecht, Rebellion ist die Situation, in der ein Prozessbeteiligter (Kläger oder Beklagter) nicht erscheint oder seine Argumente nicht darlegt und/oder es unterlässt, den Verfahrenshandlungen Folge zu leisten. Z.B: En caso de que el demandante no Comparezca ante el tribunal, o bien no consienta su defensa, se le podrá declarar en rebeldía: Erscheint der Angeklagte nicht, kann gegen ihn ein Versäumnisurteil ergehen.
Auf Spanisch im Zusammenhang mit dem Strafrecht Rebellion ist eine durch das Verschwinden des Beschuldigten entstandene Rechtslage, die bestimmte Wirkungen wie die Aussetzung des Verfahrensablaufs nach Abschluss der summarischen Phase bis zur Anwesenheit des Beschuldigten hervorruft. Bsp.: Los seis acusados ​​restantes están siendo juzgados en rebeldía: Die verbleibenden sechs Angeklagten werden in Abwesenheit vor Gericht gestellt. Einige Rechtssysteme, wie etwa in Argentinien, akzeptieren die Verurteilung nicht Rebellion. Die Person wird gerufen rebellieren.
Rebeldía bedeutet übrigens auch Rebellion. Gleichstrom

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