La palabra del día: Nießbrauch

Maskulinum. Aus dem Latein usus fructus, „Verwendung der Frucht“, Nießbrauch ist ein Nutzungsrecht an einer Sache, die einem anderen gehört. Das Zivilgesetzbuch von Spanien definiert dieses Recht in seinem Artikel 467 als „das Recht, das Eigentum anderer zu genießen, mit der Verpflichtung, seine Form und Substanz zu bewahren, es sei denn, der Titel seiner Verfassung oder das Gesetz erlauben etwas anderes“. Z.B: Der Verzicht auf den Nießbrauch und das Erzeugen eines Urteils über die Bienes mündet in einer zwischen den drei Herren verbündeten Gesellschaft: Die Witwe verzichtete auf den Nießbrauch, und es erfolgte eine Zuerkennung des damals bekannten Vermögens an die drei Geschwister.
Das Verb ist Nutzniesser: Sie können folgende Dienstleistungen nutzen: Sie können die folgenden Dienstleistungen genießen. Gleichstrom

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